03. Rechte und Pflichten von AN und AG
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG)
Pflichten der Arbeitnehmer | Pflichten der Arbeitgeber |
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- Arbeitspflicht: Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung persönlich erbringen. - Weisungsgebundenheit: AN muss Anweisungen des Vorgesetzten folgen - Treuepflicht: AN darf Betriebsgeheimnisse und Kundendaten nicht an Dritte weitergeben Ausnahmen: Ärzte, Priester - Sorgfaltsplicht: AN muss Tätigkeiten nach bestem Wissen ausführen und Betriebsmittel pfleglich behandeln - Erholungspflicht: Andere Tätigkeiten gegen Entgelt an Wochenenden oder im Urlaub sind nur mit Zustimmung des AG zulässig |
- Entgeltpflicht: AG muss vereinbarte Vergütung und Nebenleistungen pünktlich ausbezahlen - Fürsorgepflicht: AG muss sozialen Arbeitsschutz (Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Unfallverhütungsvorschriften) einhalten - Beschäftigungspflicht: AG muss AN entsprechend dem Arbeitsvertrag beschäftigen - Zeugnispflicht: AG muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem AN ein Arbeitszeugnis ausstellen. |
Wege ein Arbeitsverhältnis zu beenden:
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Aufhebungsvertrag
= Beide Seiten beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich unter bestimmten Konditionen
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Ordentliche Kündigung
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Außerordentliche (fristlose) Kündigung
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Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses