Handelsregister: Ein vom Amtsgericht geführtes Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks.

Aufgabe: Information der Öffentlichkeit über die rechtlichen Tatbestände der eingetragenen Firmen. Veröffentlichung seit 2007 elektronisch.

Eintragung in:

  • Abteilung A (HRA)
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaft (OHG, KG)
  • Abteilung B (HRB)
    • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

Wirksamkeit der Eintragungen

  • Konstitutiv (rechtserzeugend) \rightarrow Tatbestand durch die Eintragung wirksam
  • Deklaratorisch (rechtsbekundend) \rightarrow wirksamer Tatbestand wird durch Eintragung dokumentiert