12. Handelsregister
Handelsregister: Ein vom Amtsgericht geführtes Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks.
Aufgabe: Information der Öffentlichkeit über die rechtlichen Tatbestände der eingetragenen Firmen. Veröffentlichung seit 2007 elektronisch.
Eintragung in:
- Abteilung A (HRA)
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft (OHG, KG)
- Abteilung B (HRB)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
Wirksamkeit der Eintragungen
- Konstitutiv (rechtserzeugend) Tatbestand durch die Eintragung wirksam
- Deklaratorisch (rechtsbekundend) wirksamer Tatbestand wird durch Eintragung dokumentiert