Präambel

  • Umfang der Vollmacht: Rechtsgeschäfte, die selbstständig durchgeführt werden können.
  • Mit besonderer Ermächtigung: Geschäfte, für die eine besondere Ermächtigung benötigt wird.
  • Erteilung der Vollmacht (=Beginn der Vollmacht): Wie kann die Vollmacht erteilt werden?
  • Zeichnung: Unterschriftszusatz des Bevollmächtigten

Prokura

  • Ein Mitarbeiter der eine Prokura erhält wird auch Prokurist genannt!
  • Umfang der Vollmacht: Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte
  • Mit besonderer Ermächtigung: Grundstücke verkaufen oder belasten
  • Erteilung der Vollmacht:
    • Nur vom Kaufmann/Geschäftsführer persönlich
    • Muss ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) erteilt werden
    • Muss im HR eingetragen werden (deklaratorische Wirkung)
  • Zeichnung: ppa. oder pp. (per Prokura)

Allgemeine Handlungsvollmacht/Generalhandlungsvollmacht

  • Ein Mitarbeiter der mit einer Handlungsvollmacht ausgestattet wird, nennt sich Handlungsbevollmächtigter!
  • Umfang der Vollmacht: Alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte (branchenabhängig)
  • Mit besonderer Ermächtigung:
    • Grundstücke verkaufen oder belasten
    • Darlehen aufnehmen
    • Prozesse führen
  • Erteilung der Vollmacht:
    • Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
    • Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
    • Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
  • Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)

Arthandlungsvollmacht

  • Umfang der Vollmacht: Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften (Bsp.: Einkäufer)
  • Mit besonderer Ermächtigung: Alle Rechtsgeschäfte (außer der genehmigten Art)
  • Erteilung der Vollmacht:
    • Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
    • Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
    • Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
  • Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)

Einzelhandlungsvollmacht/Spezialhandlungsvollmacht

  • Umfang der Vollmacht: Eim einzelnes Rechtsgeschäft (Bsp.: eine Bestellung vornehmen)
  • Mit besonderer Ermächtigung: Alle Rechtsgeschäfte
  • Erteilung der Vollmacht:
    • Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
    • Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
    • Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
  • Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)

Übersicht

  • X: Gesetzlich verboten
  • V: besondere Vollmacht nötig
  • E: Eigenverantwortlich möglich
Unternehmer Prokura allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht (Bsp. Einkäufer) Einzelvollmacht
Eid leisten X X X X
Steuererklärung unterschreiben X X X X
Bilanz unterschreiben X X X X
HR-Eintragungen anmelden X X X X
Insolvenz anmelden X X X X
Geschäft verkaufen X X X X
Prokura erteilen X X X X
Gesellschafter aufnehmen X X X X
Grundstücke belasten V V V V
Grundstücke verkaufen V V V V
Grundstücke kaufen E V V V
Wechsel unterschreiben E V V V
Prozesse führen E V V V
Darlehen aufnehmen E V V V
Zahlungsgeschäfte erledigen E E V V
Ersatzanschaffungen tätigen E E V V
Mitarbeiter entlassen E E V V
Mitarbeiter einstellen E E V V
Einkaufen E E E V