18. Vollmacht und Prokura
Präambel
- Umfang der Vollmacht: Rechtsgeschäfte, die selbstständig durchgeführt werden können.
- Mit besonderer Ermächtigung: Geschäfte, für die eine besondere Ermächtigung benötigt wird.
- Erteilung der Vollmacht (=Beginn der Vollmacht): Wie kann die Vollmacht erteilt werden?
- Zeichnung: Unterschriftszusatz des Bevollmächtigten
Prokura
- Ein Mitarbeiter der eine Prokura erhält wird auch Prokurist genannt!
- Umfang der Vollmacht: Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte
- Mit besonderer Ermächtigung: Grundstücke verkaufen oder belasten
- Erteilung der Vollmacht:
- Nur vom Kaufmann/Geschäftsführer persönlich
- Muss ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) erteilt werden
- Muss im HR eingetragen werden (deklaratorische Wirkung)
- Zeichnung: ppa. oder pp. (per Prokura)
Allgemeine Handlungsvollmacht/Generalhandlungsvollmacht
- Ein Mitarbeiter der mit einer Handlungsvollmacht ausgestattet wird, nennt sich Handlungsbevollmächtigter!
- Umfang der Vollmacht: Alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte (branchenabhängig)
- Mit besonderer Ermächtigung:
- Grundstücke verkaufen oder belasten
- Darlehen aufnehmen
- Prozesse führen
- Erteilung der Vollmacht:
- Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
- Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
- Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
- Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)
Arthandlungsvollmacht
- Umfang der Vollmacht: Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften (Bsp.: Einkäufer)
- Mit besonderer Ermächtigung: Alle Rechtsgeschäfte (außer der genehmigten Art)
- Erteilung der Vollmacht:
- Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
- Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
- Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
- Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)
Einzelhandlungsvollmacht/Spezialhandlungsvollmacht
- Umfang der Vollmacht: Eim einzelnes Rechtsgeschäft (Bsp.: eine Bestellung vornehmen)
- Mit besonderer Ermächtigung: Alle Rechtsgeschäfte
- Erteilung der Vollmacht:
- Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung
- Keine Eintragung ins Handelsregister möglich
- Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten vergeben
- Zeichnung: i.V. (in Vollmacht bzw. Vertretung) oder i.A. (im Auftrag)
Übersicht
- X: Gesetzlich verboten
- V: besondere Vollmacht nötig
- E: Eigenverantwortlich möglich
Unternehmer | Prokura | allgemeine Handlungsvollmacht | Artvollmacht (Bsp. Einkäufer) | Einzelvollmacht |
---|---|---|---|---|
Eid leisten | X | X | X | X |
Steuererklärung unterschreiben | X | X | X | X |
Bilanz unterschreiben | X | X | X | X |
HR-Eintragungen anmelden | X | X | X | X |
Insolvenz anmelden | X | X | X | X |
Geschäft verkaufen | X | X | X | X |
Prokura erteilen | X | X | X | X |
Gesellschafter aufnehmen | X | X | X | X |
Grundstücke belasten | V | V | V | V |
Grundstücke verkaufen | V | V | V | V |
Grundstücke kaufen | E | V | V | V |
Wechsel unterschreiben | E | V | V | V |
Prozesse führen | E | V | V | V |
Darlehen aufnehmen | E | V | V | V |
Zahlungsgeschäfte erledigen | E | E | V | V |
Ersatzanschaffungen tätigen | E | E | V | V |
Mitarbeiter entlassen | E | E | V | V |
Mitarbeiter einstellen | E | E | V | V |
Einkaufen | E | E | E | V |