5 Wahlrechtsgrundsätze

  • allgemein: deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich!
  • frei: keine Beeinflussung, kein Zwang
  • unmittelbar: ohne Zwischeninstanzen (z.B. Wahlmänner)
  • geheim: keine Kenntnis über das Wahlverhalten anderer