03. Gewaltenteilung
Vertikale\Horizontale Gewaltenteilung | Exekutive | Legislative | Judikative |
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Bund | Bundesregierung | Bundestag/Bundesrat | Bundes-Verfassungsgericht/Oberster Gerichtshof |
Land | Landesregierung | Landtag/Senat | Landgerichte |
Kommune | (Ober-)Bürgermeister | Gemeinde/Stadtrat | Amtsgerichte |
Anmerkungen:
- Die Bundesregierung hat als unterstützendes Mitglied das Bundeskabinett (Bundeskanzler und Minister)
- Die Landesregierung hat als unterstützendes Mitglied den Ministerpräsidenten mit den Landesministern
- Das Volk wählt den Gemeinde- bzw. Stadtrat und den (Ober-)Bürgermeister
- Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten
- Die Landesregierungen entsenden Vertreter in den Bundesrat
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler
- Bundestag und Bundesrat wählen jeweils zur Hälfte die Richter des Bundes-Verfassungsgerichtes
- Die Bundesregierung hat das Initiativrecht für Gesetzgebungen
Gewaltenverschränkung von Legislative und Exekutive, sowie Einflussnahme durch Wahl der Richter auf die Exekutive