Vertikale\Horizontale Gewaltenteilung Exekutive Legislative Judikative
Bund Bundesregierung Bundestag/Bundesrat Bundes-Verfassungsgericht/Oberster Gerichtshof
Land Landesregierung Landtag/Senat Landgerichte
Kommune (Ober-)Bürgermeister Gemeinde/Stadtrat Amtsgerichte

Anmerkungen:

  • Die Bundesregierung hat als unterstützendes Mitglied das Bundeskabinett (Bundeskanzler und Minister)
  • Die Landesregierung hat als unterstützendes Mitglied den Ministerpräsidenten mit den Landesministern
  • Das Volk wählt den Gemeinde- bzw. Stadtrat und den (Ober-)Bürgermeister
  • Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten
  • Die Landesregierungen entsenden Vertreter in den Bundesrat
  • Der Bundestag wählt den Bundeskanzler
  • Bundestag und Bundesrat wählen jeweils zur Hälfte die Richter des Bundes-Verfassungsgerichtes
  • Die Bundesregierung hat das Initiativrecht für Gesetzgebungen

Gewaltenverschränkung von Legislative und Exekutive, sowie Einflussnahme durch Wahl der Richter auf die Exekutive