Der Bundespräsident

Die Aufgaben

  • Nach seiner Stellung
    • Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
    • Repräsentation nach innen und außen - Ehrenhoheit
    • Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze
    • Erklärung des Gesetzgebungsnotstands
  • Nach dem Grundgesetz
    • Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
    • Ernennung und Entlassung der Bundesminister
    • Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere
    • Begnadigungsrecht
    • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages

Die Wahl

  • Voraussetzungen
    • mind. 40 Jahre alt
    • darf keinen anderen Beruf ausführen
    • muss nicht in einer Partei sein, wenn ja muss man das Amt ruhen lassen
    • Deutscher Staatsbürger
  • Ablauf/Wähler
    • Wahl auf 5 Jahre
    • direkte Wiederwahl nur einmal möglich
    • im 1. + 2. Wahlgang absolute Mehrheit nötig, beim 3. Wahlgang reicht die einfache Mehrheit
    • gewählt wird von den Bundestagsabgeordneten + gleiche Anzahl an Vertretern der Bundesländer

Der Ehrensold

  • jährliches Amtsgehalt: 236000€,m auch nach der Amtszeit
  • Aufwandsgeld in Höhe von 78.000€ jährlich, aber nur während der Amtszeit
  • jährliches Amtsgehalt nennt sich nach der Amtszeit Ruhebezüge

Bundesverfassungsgericht

  • liegt in Karlsruhe; Gründung: 28.09.1951
  • besteht aus zwei Senaten
    • Mit 8 Richtern besetzt
    • Beschlussfähig wenn 6 Richter anwesend sind
  • 16 Richter (mind. 40 Jahre + Befähigung zum Richter)
    \rightarrow jeder Richter wird von vier wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt
    \rightarrow die Richter werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt
    \rightarrow 2/3 Mehrheit notwendig
  • Präsident: Prof. Dr. Dres. h.C. Andreas Voßkuhle

Aufgabe

  • Durchsetzung der Grundrechte
  • Kann Gesetze als verfassungswidrig erklären
  • Einschreiten bei Streit zwischen staatlichen Organen
  • Entscheidungen können nicht angefochten werden
  • unpolitisch
  • wird nur auf Antrag tätig \rightarrow Bürger können, sollten sie sich durch die deutsche öffentliche Gewalt in den Grundrechten verletzt fühlen, eine Verfassungsbeschwerde einreichen
  • BReg, LReg oder 1/4 der Mitglieder des Bundestages können Verfassungsmäßigkeit von einer Rechtsnorm überprüfen lassen
  • Parteien verbieten auf Antrag des Bundestages

Bundesregierung

Bildung der Bundesregierung

  • Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern \rightarrow Kabinett
  • Bundeskanzler wird von Bundespräsident vorgeschlagen
  • Bundesminister werden auf Vorschlaf des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.

Aktuelle Bundesminister

  • Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett
  • Horst Seehofer - CSU - Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
  • Olaf Scholz - SPD - Bundesminister der Finanzen
  • Peter Altmaier - CDU - Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • Heiko Maas - SPD - Bundesminister des Auswärtigen
  • Annegret Kramp-Karrenbauer - CDU - Bundesministerin der Verteidigung

Aufgaben der Bundesregierung

Bundestag

  • Sitz in Berlin
  • 709 Mandate (gesetzlich 598)
  • aufgeteilt in Fraktionen

Funktionen:

  • Wahlfunktion
  • Gesetzgebung
  • Kontrollfunktion
  • Budgetfunktion
  • Kommunikationsfunktion

Wahlfunktion

  • Bundeskanzler
  • Bundestagspräsident & Präsidium
  • 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts
  • Bundespräsidenten (durch Bundesversammlung)

Gesetzgebung (Legislative)

  • beschließt Gesetze (unter Beteiligung des Bundesrats)

Kontrollfunktion

  • Recht die Bundesregierung kontrollieren
  • Kontrolle der Nachrichtendienste
  • Recht, Regierungsmitglieder zu Beratungen zu zitieren
  • Untersuchungsausschüsse
  • Regierung per Misstrauensvotum abzurufen

Budgetfunktion

  • erstellt Bundeshaushaltsplan
  • legt Diäten fest:
    • Orientierung an Gehalt der obersten Bundesrichter
    • etwa 10 000€ Monatlich

Kommunikationsfunktion

  • Diskussion politischer Themen
  • Lösungsfindung
  • Erklärung der Beschlüsse gegenüber der Öffentlichkeit

Bundesrat

Zusammensetzung

  • Setzt sich aus 69 Mitgliedern zusammen.
  • Die Vertreter der Bundesländer hängen von dessen Einwohnerzahl ab (Mindestens 3, höchstens 6)
  • Keine Wahl durchs Volk, sondern über die Landesregierung

Aufgaben

  • Aktive Mitbestimmung Gesetzgebung
  • Anliegen der Länder vertreten, aber auch
  • Bedürfnisse des Bundes wahren

Gesetzgebung

  • Mitwirkung bei jedem Gesetz des Bundestags
  • Einspruchs- & Zustimmungsgesetze
  • Einspruchsgesetz:
    • Einfluss geringer als bei Zustimmungsgesetz \rightarrow Kann durch Bundestag überstimmt werden - Bundesrat mit absoluter Mehrheit kann nur überstimmt werden, wenn Bundestag auch die absolute Mehrheit erlangt
  • Zustimmungsgesetze:
    • Gesetze, die die Verfassung verändern - Gesetze, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben - Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- & Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird