07. Staatsorgane
Der Bundespräsident
Die Aufgaben
- Nach seiner Stellung
- Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Repräsentation nach innen und außen - Ehrenhoheit
- Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze
- Erklärung des Gesetzgebungsnotstands
- Nach dem Grundgesetz
- Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
- Ernennung und Entlassung der Bundesminister
- Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere
- Begnadigungsrecht
- Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages
Die Wahl
- Voraussetzungen
- mind. 40 Jahre alt
- darf keinen anderen Beruf ausführen
- muss nicht in einer Partei sein, wenn ja muss man das Amt ruhen lassen
- Deutscher Staatsbürger
- Ablauf/Wähler
- Wahl auf 5 Jahre
- direkte Wiederwahl nur einmal möglich
- im 1. + 2. Wahlgang absolute Mehrheit nötig, beim 3. Wahlgang reicht die einfache Mehrheit
- gewählt wird von den Bundestagsabgeordneten + gleiche Anzahl an Vertretern der Bundesländer
Der Ehrensold
- jährliches Amtsgehalt: 236000€,m auch nach der Amtszeit
- Aufwandsgeld in Höhe von 78.000€ jährlich, aber nur während der Amtszeit
- jährliches Amtsgehalt nennt sich nach der Amtszeit Ruhebezüge
Bundesverfassungsgericht
- liegt in Karlsruhe; Gründung: 28.09.1951
- besteht aus zwei Senaten
- Mit 8 Richtern besetzt
- Beschlussfähig wenn 6 Richter anwesend sind
- 16 Richter (mind. 40 Jahre + Befähigung zum Richter)
jeder Richter wird von vier wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt
die Richter werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt
2/3 Mehrheit notwendig - Präsident: Prof. Dr. Dres. h.C. Andreas Voßkuhle
Aufgabe
- Durchsetzung der Grundrechte
- Kann Gesetze als verfassungswidrig erklären
- Einschreiten bei Streit zwischen staatlichen Organen
- Entscheidungen können nicht angefochten werden
- unpolitisch
- wird nur auf Antrag tätig Bürger können, sollten sie sich durch die deutsche öffentliche Gewalt in den Grundrechten verletzt fühlen, eine Verfassungsbeschwerde einreichen
- BReg, LReg oder 1/4 der Mitglieder des Bundestages können Verfassungsmäßigkeit von einer Rechtsnorm überprüfen lassen
- Parteien verbieten auf Antrag des Bundestages
Bundesregierung
Bildung der Bundesregierung
- Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern Kabinett
- Bundeskanzler wird von Bundespräsident vorgeschlagen
- Bundesminister werden auf Vorschlaf des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.
Aktuelle Bundesminister
- Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett
- Horst Seehofer - CSU - Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
- Olaf Scholz - SPD - Bundesminister der Finanzen
- Peter Altmaier - CDU - Bundesminister für Wirtschaft und Energie
- Heiko Maas - SPD - Bundesminister des Auswärtigen
- Annegret Kramp-Karrenbauer - CDU - Bundesministerin der Verteidigung
Aufgaben der Bundesregierung
- Quelle: http://www.jura-schemata.de/art.-65.htm
- Art 65 GG
- Kanzlerprinzip: verleiht dem Bundeskanzler die Kompetenz, die Richtlinien der Politik zu bestimmen.
- Ressortprinzip: begründet die selbstständige und höchstmögliche Eigenverantwortung der Minister im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Minister haben die Organisationsgewalt für ihre Ressorts.
- Kollegialprinzip: bestimmt, dass alle wichtigen Fragen im gesamten Kabinett entschieden werden.
- Beispiel mit Veranschaulichung
- Kanzlerprinzip: Flüchtlingspolitik von Angela Merkel
- Ressortprinzip: PKW-Maut Vertragsunterzeichnung von Andreas Scheuer (https://www.welt.de/politik/deutschland/article204497160/Pkw-Maut-Das-eigene-Ministerium-warnte-Andreas-Scheuer.html)
- Kollegialprinzip: Grundrente (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesregierung-neuer-streit-um-die-grundrente-1.4784902)
Bundestag
- Sitz in Berlin
- 709 Mandate (gesetzlich 598)
- aufgeteilt in Fraktionen
Funktionen:
- Wahlfunktion
- Gesetzgebung
- Kontrollfunktion
- Budgetfunktion
- Kommunikationsfunktion
Wahlfunktion
- Bundeskanzler
- Bundestagspräsident & Präsidium
- 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts
- Bundespräsidenten (durch Bundesversammlung)
Gesetzgebung (Legislative)
- beschließt Gesetze (unter Beteiligung des Bundesrats)
Kontrollfunktion
- Recht die Bundesregierung kontrollieren
- Kontrolle der Nachrichtendienste
- Recht, Regierungsmitglieder zu Beratungen zu zitieren
- Untersuchungsausschüsse
- Regierung per Misstrauensvotum abzurufen
Budgetfunktion
- erstellt Bundeshaushaltsplan
- legt Diäten fest:
-
- Orientierung an Gehalt der obersten Bundesrichter
-
- etwa 10 000€ Monatlich
Kommunikationsfunktion
- Diskussion politischer Themen
- Lösungsfindung
- Erklärung der Beschlüsse gegenüber der Öffentlichkeit
Bundesrat
Zusammensetzung
- Setzt sich aus 69 Mitgliedern zusammen.
- Die Vertreter der Bundesländer hängen von dessen Einwohnerzahl ab (Mindestens 3, höchstens 6)
- Keine Wahl durchs Volk, sondern über die Landesregierung
Aufgaben
- Aktive Mitbestimmung Gesetzgebung
- Anliegen der Länder vertreten, aber auch
- Bedürfnisse des Bundes wahren
Gesetzgebung
- Mitwirkung bei jedem Gesetz des Bundestags
- Einspruchs- & Zustimmungsgesetze
- Einspruchsgesetz:
- Einfluss geringer als bei Zustimmungsgesetz Kann durch Bundestag überstimmt werden - Bundesrat mit absoluter Mehrheit kann nur überstimmt werden, wenn Bundestag auch die absolute Mehrheit erlangt
- Zustimmungsgesetze:
- Gesetze, die die Verfassung verändern - Gesetze, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben - Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- & Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird