Steuerliche Abzüge

  • Lohnsteuer (laut Lohnsteuertabelle und Steuerklasse)
  • Kirchensteuer (Bayern: 8% der Umsatzsteuer, rest 9%)
  • Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer)

\rightarrow Bemessungsgrundlage ist das Steuerpflichtige Bruttoeinkommen

Sozialversicherungen

  • Krankenversicherung: 14,6%
    • AG & AN je 7,3%
    • ggf. AN mehr, je nach Krankenkasse
    • + jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags
  • Rentenversicherung: 18,6%
    • AG & AN je 9,3%
  • Pflegeversicherung: 3,05%
    • AG & AN je 1,525%
    • kinderlose Menschen ab 23 Jahren: +0,25%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,4%
    • AG & AN je 1,2%

\rightarrow Bemessungsgrundlage ist das Sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen

Steuerklassen

  • 1: Ledig und Alleinstehend
  • 2: Alleinerziehend (Kindergeldempfänger)
  • 3+5: eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. verheiratet (3 verdient über 20% mehr als 5)
  • 4+4: eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. verheiratet (bei ca. gleichem Einkommen)
  • 6: zusätzliche Jobs

Lohnsteuertabelle

Ein Arbeitnehmer verdient bei der interRad GmbH monatlich 2.800€, ist in der Steuerklasse IV eingeordnet, hat 1 Kind unter 18 Jahren (Zähler 1 für 1,0 Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte), gehört einer christlichen Religionsgemeinschaft an und hat seinen Wohnsitz im Bundesland Bremen.

Steuerlich liegt das Gehalt in der Stufe von 2798,99€ bis 2801,99€. Berechnungsgrundlage ist die Obergrenze der Stufe. Sie ist in der ersten Spalte fett gedruckt (es zählt also der höhere Wert). Die Steuern werden in diesem Beispiel im 2. Bereich “I, II, III, IV mit der Zahl der Kinderfreibeträge …” angelesen.

Da das Kindergeld direkt ausgezahlt wird, werden bei der Lohnsteuerberechnung keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Hauptspalte LSt (1. Hauptspalte des 2. Bereiches) zeigt für die Steuerklasse IV den Betrag von 422,33€.

Die Hauptspalten 0,5 bis 3 zeigen den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Überschriften der Hauptspalten geben jeweils die Anzahl der Kinderfreibeträge an. Für die Steuerklasse IV ergibt sich bei dem Zähler 1 (1 Kinderfreibetrag) in der Spalte SolZ ein Solidaritätszuschlag von 18,42€ un in der Spalte 9% (Kirchensteuersatz für fast alle Bundesländer) eine Kirchensteuer von 30,15€.

BWP - Lohnsteuertabelle

Rechenbeispiel

Für die Gehaltsabrechnung der von Ilona Evert (20 Jahre alt) liegen folgende Angaben vor: Bruttogehalt: 2.380,00 €, unverheiratet, keine Kinder, römisch-katholisch, Lohnsteuerfreibetrag: 310,00 € pro Monat. Sonderzahlung wegen Erreichung des Abteilungsziels: 200,00 €.

Es besteht ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen über 40,00 €, der Arbeitgeber beteiligt sich mit 26,00 €.

Ihre Krankenversicherung verlangt einen Zusatzbeitrag von 0,9 %.

Punkt der Gehaltsabrechnung Betrag in € Betrag in €
Tarif- oder Grundgehalt/-lohn 2380,00  
+ Zuschläge 0,00  
+ Sonderzahlungen 200,00  
+ Arbeitgeberanteil zu VL 26,00  
= sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt   2606,00
- Steuerfreibetrag 310,00  
= steuerpflichtiges Bruttogehalt 2296,00  
- Lohnsteuer (lt. Steuertabelle) 239,66  
- Solidaritätszuschlag (lt. Steuertabelle) 13,18  
- Kirchensteuer (lt. Steuertabelle) 19,17  
Summe Steuern   272,01
- Krankenversicherung (14,6% + 0,9% = 15,5% / 2 = 7,75%) 201,97  
- Pflegeversicherung (3,05% / 2 = 1,525 %) 39,74  
- Rentenversicherung (18,6% / 2 = 9,3%) 242,36  
- Arbeitslosenversicherung (2,4% / 2 = 1,2%) 31,27  
Summe SV-Beiträge des AN   515,34
= Nettogehalt   1818,65
- sonstige Abzüge, z.B. Lohn-/Gehaltspfändung   -
+/- Vorschüsse   -
- Vermögenswirksame Leistungen (VL)   40,00
= Überweisungsbetrag   1778,65