02. Kosten & Leistungsrechnung
Die Abgrenzungsrechnung dient als Filter für:
1) TODO (z. B. Zinserträge) 2) TODO (z. B. Feuerschaden) 3) TODO (z. B. Steuernachzahlung für das Vorjahr) 4) TODO
Abzug bzw. Hinzurechnung von Kosten, die in der Buchführung
- nicht (= Zusatzkosten)
- bzw. in anderer Höhe (= Anderskosten) verwendet werden.