03. Kalkulatorische Abschreibung
Fallbeispiel - Abschreibungen
Spezialdrucker
- Anschaffungskosten 2.400,00
- Nutzungsdauer lt. Abschreibuntgstabelle 3 Jahre
Verteilung des Anschaffungswertes auf die Nutzungsjahre (2.400,00 Euro /3 = 800,00 Euro) | Abschreibung pro Jahr | Restwert |
---|---|---|
nach dem 1 Jahr | 800,00 | 1.600,00 |
nach dem 2 Jahr | 800,00 | 800,00 |
nach dem 3 Jahr | 800,00 | 0,00 |
Verbuchung als Aufwand führt zur Minderung des zu versteuernden Gewinns um 800,00 Euro im jeweiligen Jahr.
Problem:
- Der Drucker wird in der Realität 8 Jahre genutzt.
- Der Wiederbeschaffungswert würde mittlerweile 2.700,00 Euro betragen.
Lösung:
Bilanzielle Abschreibung = Anschaffungskosten (AK) / Nutzungsdauer (ND) = 2400/3 = 800€
ND vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Kalkulatorische Abschreibung = Wiederbeschaffungswert (WBW) / tatsächliche Nutzungsdauer = 2700/8 = 337,50
Versuch, realistischer Werte abzubilden
Eintragung in die Ergebnistabelle
Rechnungskreis I - Geschäftsbuchführung | Rechnungskreis II - Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) | |||||||
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Erfolgsbereich | Abgrenzungsbereich | KLR-Bereich | ||||||
GuV-Rechnung | Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kosten und Leistungsrechnerische Korrekturen | ||||||
Kontenbezeichnung | Aufwand | Ertrag | Neutr. Aufwand | Neutr. Ertrag | Aufwand lt. GB | Erträge | Kosten | Leistungen |
Abschreibung | 800,00 | 800,00 | 337,50 | 337,50 |
Merke: kalkulatorische Abschreibungen stellen Anderskosten da, da hier in der Kosten- und Leistungsrechnug ein anderer Betrag erfasst wird, als in der Geschäftsbuchführung offiziell gebucht werden kann.
Fallbeispiel - Zinsen
Das Unternehmen A finanziert einen neuen Server per Kredit und zahlt im Jahr 2019 dafür 600,00 Euro Zinsen. Diese werden als Aufwendungen verbucht und mindern den zu versteuernden Gewinn.
Bsp. Gewinn- und Verlustkonto
Problem Das Unternehmen B finanziert den neuen Server komplett aus den im letzten Quartal erwirtschafteten Gewinnen.
Fazit
- Ungerecht: bei Finanzierung des Servers über Eigenkapital keine Buchung der Zinsaufwendungen möglich Gewinn kann so nicht verschmälert werden und es müssen mehr Steuern bezahlt werden.
Annahme:
- Betriebsnotwendiges Kapital müsste komplett fremdfinanziert werden
- Zum landesüblichen Zinssatz kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorische Zinsen stellen Anderskosten dar.
Eintragung in die Ergebnistabelle
Rechnungskreis I - Geschäftsbuchführung | Rechnungskreis II - Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) | |||||||
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Erfolgsbereich | Abgrenzungsbereich | KLR-Bereich | ||||||
GuV-Rechnung | Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kosten und Leistungsrechnerische Korrekturen | ||||||
Kontenbezeichnung | Aufwand | Ertrag | Neutr. Aufwand | Neutr. Ertrag | Aufwand lt. GB | Erträge | Kosten | Leistungen |
Zinsaufwendungen | 600,00 (Zinsen lt. GB) | 600,00 (Zinsen lt. GB) | 5000,00 (kalk. Zinsen) | 5.000 (kalk. Zinsen) |
Fallbeispiel - Unternehmerlohn
Bei Kapitalgesellschaften erhalten die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bzw. Geschäftsführer von GmbHs für ihre leitende Tätigkeit Gehälter, die in der KLR eingehen. Unternehmer, die in Einzelunternehmungen (e. K.) und Personengesellschaften (OHG, KG) leitend tätig sind, dürfen dagegen aus steuerrechtlichen Gründen keine Gehälter beziehen. Ihre Lebensführungskosten decken sie durch Privatentnahmen.
In der KLR müssen alle Kosten berücksichtigt werden, die aus dem leistungsbedingten Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen resultieren. Hierzu gehören auch die dispositive Arbeit des Unternehmers in Einzelunternehmungen und Personengesellschaften. Die planenden und leitenden Arbeitsleistungen des Unternehmers werden deshalb als kalkulatorische Zusatzkosten in die KLR einbezogen.
Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns bemisst sich am Gehalt eines mit einer vergleichenden Tätigkeit beauftragten leitenden Angestellten.
Beispiel: Der kalkulatorische Unternehmerlohn einer OHG beträgt im Mai 20.000,00 EUR. Der kalkulatorische Unternehmerlohn findet folgendermaßen in der Ergebnistabelle Berücksichtigung:
Rechnungskreis I - Geschäftsbuchführung | Rechnungskreis II - Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) | |||||||
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Erfolgsbereich | Abgrenzungsbereich | KLR-Bereich | ||||||
GuV-Rechnung | Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kosten und Leistungsrechnerische Korrekturen | ||||||
Kontenbezeichnung | Aufwand | Ertrag | Neutr. Aufwand | Neutr. Ertrag | Aufwand lt. GB | Erträge | Kosten | Leistungen |
… | … | 20000,00 (kalk. U-Lohn) | 20000,00 (kalk. U-Lohn) |
Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt Zusatzkosten dar, da ihm in der Geschäftsbuchführung keine Aufwandsbuchungen vorausgehen.
Fallbeispiel - Miete
Bei Unternehmen die eigene Geschäfts-, Lager-, und Fabrikgebäude besitzen, fallen statt Miet- zahlungen folgende Aufwendungen an:
Abschreibungen auf Gebäude, Aufwendungen für Gebäudereparaturen, Grundsteuerzahlungen, Hypothekenzinsen, Versicherungsprämien, Kaminkehrgebühren, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren usw.
In die KLR sollte aber ein Mietwert eingehen, der für vergleichsweise gemietete Gebäude hätte bezahlt werden müssen.
Da nun aber die wesentlichen Bestandteile der Gebäudekosten, nämlich die Gebäudeabschreibungen durch die kalkulatorischen Abschreibungen und die Hypothekenzinsen durch die kalkulatorischen Zinsen bereits in die KLR eingeflossen sind.
In den meisten Betrieben, die eigene Geschäfts-, Lager- und Fabrikgebäude besitzen, wird zur Vereinfachung auf die Erfassung einer kalkulatorischen Miete verzichtet.
Die kalkulatorische Miete stellt Anderskosten dar.
Fallbeispiel - Unternehmerische Wagnisse
Das allgemeine Unternehmerwagnis, das sich z. B. aus Verlusten infolge eines konjunkturell bedingten Absatzrückgangs etc. ergeben kann, wird durch den Gewinn abgegolten und kann daher in der KLR nicht berücksichtigt werden.
Im Gegensatz zum allgemeinen Unternehmerwagnis können besonders betriebsbedingte Einzelwagnisse wie z. B. das Beständewagnis, Anlagewagnis, Gewährleistungswagnis etc. in die KLR einbezogen werden, soweit sie nicht durch Fremdversicherung abgedeckt sind.
Die tatsächlichen eingetretenen Wagnisverluste werden in der Geschäftsbuchführung erfasst. Sie fallen in schwankenden Höhen und in unregelmäßigen Zeitabständen an und sind somit unter dem Gesichtspunkt der Stetigkeit des Kostenansatzes für die KLR unbrauchbar.
Um eine gewisse Konstanz beim Kostenansatz in der KLR zu erreichen, werden hier für die kalkulatorischen Wagnisse Durchschnittswerte angesetzt. Diese werden aufgrund von tatsächlich in den vorausgegangenen Jahren eingetretenen Wagnisverlusten errechnet.
Beispiel: In den letzten 6 Jahren beliefen sich die Gewährleistungskosten eines Onlinehändlers auf 1 % vom Umsatz. Der Umsatz des kommenden Geschäftsjahres wird auf 800.000,00 € geschätzt. Das heißt es werden 8.000,00 € als Gewährleistungswagnis für das kommende Geschäftsjahr angesetzt.
Die kalkulatorischen Wagnisse stellen Anderskosten dar.
In der Ergebnistabelle werden die kalkulatorischen Wagnisse wie die übrigen Anderskosten behandelt.