Grundprinzip der Kalkulation (= Kostenträgerstückrechnung) ist die verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger. Aus der Summe der Kosten lassen sich zweierlei Kostenarten unterscheiden.

Einzelkosten

Kosten, die einem Produkt direkt zurechenbar sind; nur dieses eine Produkt betreffen

  • Materialkosten / Fertigungsmaterial (Rohstoffe)
  • Fertigungslöhne
  • Vertreterprovision für verkauftes Fertigerzeugnis (Sondereinzelkosten des Vertriebes)
  • Spezialverpackung für Fertigerzeugnis (Sondereinzelkosten des Vertriebes)
  • Spezialwerkzeug für die Produktion eines bestimmten Fertigerzeugnisses (Sondereinzelkosten der Fertigung)

Gemeinkosten

Kosten, die einem Produkt nicht direkt zugerechnet werden können; die mehrere Produkte/das ganze Unternehmen betreffen

  • Gehalt eines Meisters in der Dreherei
  • Abschreibung auf die Fertigungsmaschine
  • Abschreibung für Betriebsgebäude
  • Heizungskosten
  • Miete für eine Lagerhalle
  • Stromkosten
  • Kalkulatorische Zinsen für gelagerte Rohstoffe
  • Kosten für Wasserverbrauch